Vor allem in der Altenpflege aber auch in der Krankenpflege kommt es vor, dass zunehmend mit zu wenig Personal versucht wird, einen Betrieb abzudecken.
Wird dann jemand krank oder fällt jemand anderweitig aus, so berufen sich Pflegeeinrichtungen vermehrt auf einen Notstand und versuchen so Mitarbeiter in die Arbeit zu nötigen, die sonst nicht dazu bereit gewesen wären.
In meiner beruflichen Laufbahn in einem Altenheim in Regendorf wurde diese Begründung des Notstands über ein Jahr als Freibrief verwendet Personal nach Gutdünken einzusetzen. Der Dienstplan wurde ohne Wissen der Mitarbeiter geändert und Mitarbeiter, die im frei waren und diese beliebigen Änderungen nicht verfolgen konnten, wurde vorgehalten, sie müssen sich über Änderungen im Dienstplan informieren.
Fakt ist, dass der Arbeitgeber bereits eine Planung bei der Erstellung des Dienstplans vornimmt. Idealerweise sollten da auch Wünsche des Mitarbeiters, Wunsch-Frei oder Urlaub mit einfließen. In dieser Planung verplant der Arbeitgeber die Phasen der Arbeit und des Frei. Man darf ja auch nicht vergessen, dass in der Pflege regulär auch an Wochenenden und Feiertagen gearbeitet wird!
Das verplante Frei im ausgehängten Dienstplan steht dem Mitarbeiter frei zur Verplanung zur Verfügung.
Es gibt eigentlich keine rechtliche Grundlage, die einen Arbeitnehmer dazu verpflichtet, für seinen Arbeitgeber in seinem frei oder Urlaub fortwährend verfügbar zu sein, weder telefonisch noch mit seiner Arbeitskraft.
Es ist sicherlich kollegial oder gut fürs Team in einem funktionierenden Betrieb sich ab und an bereit zu erklären, für erkrankte Kollegen mal eine Schicht zu übernehmen. Es ist aber kein Dauerzustand, ständig einzuspringen.
Verdi hat das ebenfalls unter http://mein-frei.verdi.de sehr schön zusammengefaßt!
Armin Fischer
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